Wenn Sie eine DJI Mini 2 Drohne besitzen, ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen besteht. Dies gilt auch für den DJI Mini 2, da er über eine Kamera verfügt und somit als „Kamera-Drohne“ eingestuft wird. Das Kennzeichen dient der Identifizierung des Besitzers und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Um Ihren DJI Mini 2 korrekt zu kennzeichnen, müssen Sie Ihr Kennzeichen an der Außenseite der Drohne anbringen. Dies kann beispielsweise mittels einer Plakette oder einem Aufkleber geschehen. Wichtig ist, dass das Kennzeichen feuerfest, dauerhaft lesbar, leicht zugänglich und mindestens drei Zentimeter groß ist.
Das Drohnenkennzeichen können Sie online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen und die erforderlichen Gebühren entrichten. Nach Genehmigung durch das LBA erhalten Sie Ihr persönliches Kennzeichen, das Sie dann an Ihrer DJI Mini 2 Drohne anbringen können.
Wenn Sie Ihr DJI Mini 2 nicht korrekt kennzeichnen, können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.